Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Inspekdrohne – Sezer Özgüden, Am Sandbuckel 6, 68809 Neulußheim (nachfolgend „Auftragnehmer“). Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Drohnen-Dienstleistungen des Auftragnehmers, insbesondere Inspektionen, Thermografie, Vermessung, Baustellendokumentation sowie Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nachfolgend nicht unterschieden wird.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot. Auf Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot, an das er 30 Tage gebunden ist, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art, Umfang, Ort und Ergebnisformat der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Inspektions- und Wärmebildaufnahmen dokumentieren den sichtbaren bzw. thermischen Zustand zum Zeitpunkt der Befliegung. Sie ersetzen kein Sachverständigengutachten, keine Bauteilöffnung und keine statische oder energetische Fachplanung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Thermografische Auffälligkeiten sind Hinweise, die gegebenenfalls von einem Fachbetrieb vor Ort zu prüfen sind.

(3) Vermessungsergebnisse werden mit der im Angebot genannten bzw. für das Verfahren üblichen Genauigkeit geliefert. Eine amtliche Vermessung ist nicht geschuldet.

(4) Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einsetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung von Aufnahmen des Objekts berechtigt ist, und holt, soweit erforderlich, die Zustimmung von Eigentümern, Mietern oder Betreibern ein.

(2) Er ermöglicht zum vereinbarten Termin den Zugang zu einer geeigneten Start- und Landefläche und weist auf besondere Gefahren hin (z. B. Stromleitungen, Kräne, laufender Betrieb, Tiere).

(3) Für Wärmebildaufnahmen schafft er die vereinbarten Rahmenbedingungen (z. B. beheizte Innenräume, Anlage in Betrieb).

(4) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung kann der Auftragnehmer gesondert berechnen.

§ 5 Flugdurchführung, Wetter, behördliche Vorgaben

(1) Flüge erfolgen nach den geltenden luftrechtlichen Vorschriften. Die Entscheidung, ob, wann und wie ein Flug sicher durchgeführt werden kann, trifft allein der verantwortliche Fernpilot.

(2) Ist ein Flug wegen Wetter (z. B. Wind, Niederschlag, Nebel), behördlicher Anordnung, Flugbeschränkungen oder sonstiger Sicherheitsgründe nicht möglich, wird der Termin in Abstimmung mit dem Auftraggeber verschoben. Daraus entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten; Ansprüche wegen der Verschiebung bestehen nicht.

(3) Erweist sich ein Flug wegen Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers als unmöglich (z. B. fehlende Zustimmung, verweigerter Zugang), bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen und Anfahrt bestehen.

(4) Der Auftragnehmer unterhält die für den Betrieb unbemannter Fluggeräte vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

§ 6 Termine und Absage

(1) Termine werden einvernehmlich vereinbart.

(2) Sagt der Auftraggeber einen bestätigten Termin weniger als 48 Stunden vorher ab, kann der Auftragnehmer die bereits entstandenen Aufwendungen, insbesondere Anfahrt und Flugvorbereitung, oder eine im Angebot vereinbarte Ausfallpauschale berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise sind Endpreise.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.

§ 8 Nutzungsrechte an Aufnahmen

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den gelieferten Aufnahmen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Die Weitergabe an Dritte im Rahmen dieses Zwecks (z. B. an Handwerker, Gutachter, Versicherungen, Kaufinteressenten) ist gestattet.

(2) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung zu Werbezwecken, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bei Veröffentlichung ist der Urheber nach Möglichkeit mit „Inspekdrohne“ zu nennen.

(3) Der Auftragnehmer verwendet Aufnahmen zu eigenen Referenz- oder Werbezwecken nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

§ 9 Datenlieferung und Aufbewahrung

(1) Die Ergebnisse werden digital übermittelt, in der Regel per Download-Link. Der Auftraggeber sichert die Daten nach Erhalt selbst.

(2) Rohdaten bewahrt der Auftragnehmer in der Regel drei Monate nach Abschluss des Auftrags auf und löscht sie anschließend. Eine längere Archivierung ist nach Vereinbarung möglich.

§ 10 Mängel

(1) Offensichtliche Mängel der gelieferten Ergebnisse sollen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.

(2) Bei berechtigten Mängeln bessert der Auftragnehmer nach, etwa durch Nachbearbeitung oder eine erneute Befliegung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Folgeschäden aus Entscheidungen, die der Auftraggeber allein auf Grundlage der Aufnahmen trifft, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der Absätze 1 und 2.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Inspekdrohne – Sezer Özgüden, Am Sandbuckel 6, 68809 Neulußheim, Telefon 06205 3646528, E-Mail info@swg-dachbau.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Belehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Inspekdrohne – Sezer Özgüden, Am Sandbuckel 6, 68809 Neulußheim, E-Mail: info@swg-dachbau.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.